Kehrichtgebühren

 
 

Gestützt auf Art. 21 und Art. 22 des Abfall- und Gebührenreglements legt die Delegiertenversammlung des KVV NW jährlich die Kehrichtgebühren fest.

 

Der Gebührentarif ist unterteilt in Verbandsgebühren(Grundgebühr / Sammeldienst / Entsorgungskosten) und Gemeindegebühren (Administration / Betrieb / Investition).

 

Gebührentarif 2011 und 2012