Kehrichtgebühren
Gestützt auf Art. 21 und Art. 22 des Abfall- und Gebührenreglements legt die Delegiertenversammlung des KVV NW jährlich die Kehrichtgebühren fest.
Der Gebührentarif ist unterteilt in Verbandsgebühren(Grundgebühr / Sammeldienst / Entsorgungskosten) und Gemeindegebühren (Administration / Betrieb / Investition).

